Aus dem Handelblatt:
Damit gab das OLG einer jungen Frau Recht, die im Jahr 2002 einen Sohn bekommen hatte. Die damals 21-Jährige hatte sich zuvor von einem Gynäkologen ein langwirkendes Verhütungsmittel (Kontrazeptivum) in einem Plastikröhrchen oberhalb der Ellenbeuge unter die Haut einsetzen lassen, weil sie in ihrer erst wenige Monate alten Beziehung nicht schwanger werden und außerdem einen guten Job antreten wollte. Der Eingriff schlug fehl, die Frau wurde schwanger. (Az: 13 U 134/04 vom 1. Februar 2006)
Das Gericht bekräftigte im Anschluss an frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshof (BGH), dass die Unterhaltslast für das ungewollte Kind „einen Schaden im Rechtssinne darstellt“.
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Ich finde das Urteil in mehrererlei Hinsicht interessant.
- Es ist positiv, daß hier ein Gericht einen Arzt für seine (Fehl-) Leistung haftbar macht. Es wäre wünschenswert, wenn die Gesetzeshüter auch bei anderen Fehlleistungen von Ärzten so konsequent pro Patient entscheiden würden.
- Aber, und das erstaunt mich an der Sache - alle Verhütungsmethoden, einschließlich der Sterilisation (mit Ausnahme einer Totaloperation der Frau) haben ein gewisses Restrisiko, über das ein(e) Patient(in) zu informieren ist. Wie sehr muß der Arzt gepfuscht haben, um dennoch verurteilt zu werden? Hormonelle Verhütung ist unzuverlässig und stellt per se einen möglicherweise schädlichen Eingriff in den Körper des Patienten dar, der die Berufsethik berührt. Des weiteren ist bekannt, daß Implantate dieser Art in genügend Fällen aufgrund individueller Faktoren unzuverlässig arbeiten können (von den Nebenwirkungen ganz zu schweigen),
- Wenn Ärzte für die Unterhaltskosten von ihnen verursachter Kinder haftbar gemacht werden, ist die Frage, wie viele Ärzte in Zukunft noch ohne einen 70seitige Rechtliche Absicherung und erhöhte Versicherungsprämien der Berufshaftpflicht ein solches Risiko für ihr eigenes Leben auf sich nehmen.
- Wenn die frischgebackenen Eltern die offenbar weder Kind noch Partnerschaft wollten (herzlichen Glückwunsch) die Schwangerschaft unterbrochen hätten , wäre das langfristige "Schadens"-Potential (ein Kind ist also nach Rechtsauffassung ein wirtschaftlicher Schaden, und das mit Segen höchster Richter!) für die Eltern wie für den behandelnden Arzt deutlich niedriger ausgefallen.
- Zu guter Letzt... Verhütung ist natürlich auch hier exklusiv und mit einem schädlichen Eingriff allein Sache der Frau...
Irgendwie kann ich mich über das Urteil nicht freuen.