Eine kurze Geschichte von der zahnärztlichen Notversorgung in Berlin, die ich - mal wieder - der
WELT verdanke.
Stufe 1: 2 Zahnkliniken versorgen in Berlin, der Hauptstadt des bevölkerungsmäßig größten Staates der EU, in der rund 4,6 Mio. Menschen leben, zwischen 20 Uhr und2 Uhr nachts Menschen mit akuten Zahnschmerzen. Für die etwa 5.000 Fälle im Jahr zahlen die Krankenkassen zusätzlich zur Behandlungsleistung 10 Euro Nachtzuschlag, macht 50.000 im Jahr.
Stufe 2: Die Krankenkassen streichen die Nachtzuschläge.
Stufe 3: Der Chef der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bricht in operative Hektik aus: Die "effiziente Sicherstellung der zahnärztlichen Notversorgung zur Nachtzeit in Berlin" sei gefährdet. Den Notdiensten sei die "betriebswirtschaftliche Grundlage entzogen".
Nun weiß ich zwar nicht, wie das in Berlin aussieht, in Hamburg übernimmt den zahnärztlichen Notdienst jedenfalls das UKE (Universitätsklinikum Eppendorf), und wenn ich mich recht erinnere,
endet die Verantwortung eines Mediziners für die Gesundheit seiner Patienten nicht bei Eintreten der Dunkelheit. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß ein Löchlein von 50.000 Euro bedeutet, daß zwei Kliniken plötzlich ihre Tore schließen müssen. Wenn wir mit gesetzlichen Krankenkassen nicht mal mehr eine Not(!)Versorgung sicherstellen können, wird es Zeit massiv Alarm zu schlagen.
Aber, es kommt noch besser...
Stufe 4: Die angeblich für die Kürzungen allein verantwortlichen Betriebskrankenkassen wehren sich:
Die Entscheidung, die Nachtzuschläge zu streichen, sei gemeinsam von den Krankenkassen und den Zahnärzten in einem paritätisch besetzten Gremium, dem sogenannten Zulassungsausschuß, getroffen worden.
Denn,
Stufe 5: Die Gebührenordnung für Zahnärzte sieht diese Nachtzuschläge gar nicht vor. Oder vielmehr: Die Nachtzuschläge dienen nur der Abdeckung von Zusatzleistungen in Nächten und an Sonn- und Feiertagen
ausserhalb der Sprechstunden. Da beide Kliniken aber eine offizielle Sprechstunde von 20 Uhr bis 2 Uhr nachts haben, steht ihnen qua Buchstaben der Gebührenordnung die zusätzliche Entlohnung gar nicht zu.
An diesem Punkt der Geschichte angekommen, möchte ich eigentlich nur noch den Kopf auf den Tisch schlagen und schreien.
Ich habe volles Verständnis dafür, daß Kliniken sich ihe Einnahmequellen erhalten müssen, und im zahnmedizinischen Bereich ist vermutlich kein Vermögen an Kassenpatienten zu verdienen. Aber
eine Grundversorgung muss gewährleistet bleiben - und dabei ist mir als Patient erst mal herzlich egal wo die Berliner Krankenkassen mit sicher sehr viel mehr als 50.000 Versicherten den zusätzlichen Euro im Jahr pro Kopf hernehmen. Denn nicht nur die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat die Pflicht, wie die Krankenkassenverbände (sehr richtig) betonen, die "zahnmedizinische Versorgung der Berliner nachts weiterhin sicherzustellen", sondern die Krankenversicherer müssen auch ein ureigenes Interesse daran haben, ihren Patienten eine Behandlung frühestmöglich zukommen zu lassen, ehe sich zahnmedizinische Notfälle etwa verschlimmern und für alle Beteiligten noch teurer werden...